Miteigentumsanteil an einer Straße

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Ein Mandant hat an einer Straße einen Miteigentumsanteil. Auf diesen Anteil ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3a GrStG anzuwenden.

Aber: wie erfasse ich den Anteil im Programm?

Er wird beim Finanzamt unter dem gleichen Aktenzeichen geführt, wie sein bebautes Grundstück. Ich muss es also unter dem gleichen Aktenzeichen erfassen. Mache ich das als zusätzliches Grundstück, kann ich in diesem Programm auf dieses zweite Grundstück keine Steuerfreiheit setzen. Alle Felder ausgegraut. Wo ist der Fehler?

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe User, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. 


Der von Ihnen beschriebene Fehler liegt in der Elstervorgabe. Das “Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke “ gibt es im Bundesmodell nicht. Aktuell bleibt nur die Möglichkeit dies im Freitextfeld einzutragen bsp. “Flur XY mit x qm sind für öffentlichen Verkehr und von der Grundsteuer befreit”. Leider können wir so dann keine korrekte Berechnung gewährleisten.  Wir haben dieses Thema an Elster weitergeleitet und hoffen auf baldige Rückmeldung. 

Vielen Dank für Ihre Geduld. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team 

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frank missmahl

Sehr geehrtes GrundsteuerDigital Team,

es geht um den Mandanten 30926, das Grundstück G-26675668 und die Feststellungserklärung F-25.

Unsere Kundennummer bei Ihnen ist die GSTB-13108631.

Ich habe zu dem Grundstück zwei Flächen angegeben. Die 2. Fläche ist die für den öffentlichen Verkehr genutzte Straße. Wie kann ich die Steuerbefreiung dazu erfassen??????

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gunnar jürgens
Quote from frank missmahl

Sehr geehrtes GrundsteuerDigital Team,

es geht um den Mandanten 30926, das Grundstück G-26675668 und die Feststellungserklärung F-25.

Unsere Kundennummer bei Ihnen ist die GSTB-13108631.

Ich habe zu dem Grundstück zwei Flächen angegeben. Die 2. Fläche ist die für den öffentlichen Verkehr genutzte Straße. Wie kann ich die Steuerbefreiung dazu erfassen??????

Guten Tag,

ich habe das gleiche Problem.

BG

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe User, 

vielen Dank für Ihre Nachrichten. 


Der von Ihnen beschriebene Fehler liegt in der Elstervorgabe. Das “Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke “ gibt es im Bundesmodell nicht. Aktuell bleibt nur die Möglichkeit dies im Freitextfeld einzutragen bsp. “Flur XY mit x qm sind für öffentlichen Verkehr und von der Grundsteuer befreit”. Leider können wir so dann keine korrekte Berechnung gewährleisten.  Wir haben dieses Thema an Elster weitergeleitet und hoffen auf baldige Rückmeldung. 

Vielen Dank für Ihre Geduld. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team 

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frank missmahl

Sehr geehrtes GrundsteuerDigital Team,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Eine Alternative könnte sein, das Grundstück gar nicht anzugeben und (da es sich in NRW befindet) dem Finanzamt diesen steuerbefreiten Flächenanteil separat mitzuteilen, oder

ein separates Aktenzeichen für die steuerbefreite Fläche zu beantragen.

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Klaus

Hat sich da schon was ergeben? Der Fall ist nicht so außergewöhnlich.

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moritz kristian

Man kann wie Herr Missmahl genannt, die Fläche weglassen und bei der Feststellungserklärung, unter weitere Anmerkungen, eine Anmerkung ans Finanzamt übermitteln (Haken bei Anmerkungen übermitteln setzen). Diese Fälle werden dann aber automatisch von einem Sachbearbeiter überprüft.

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frank missmahl

Ich habe mit einem Finanzamt besprochen, dass ich die so steuerbefreiten Flurstücke in der Grundsteuerwerterklärung nicht angebe, diese aber separat in dem "Muster zur Auflistung von steuerbefreitem Grundbesitz" (Finanzverwaltung NRW) dem Finanzamt mitteile.